Fäll- und Rodungsarbeiten mit einer 30m Hubbühne. An unzugänglichen Stellen arbeiten wir auch mit Seilklettertechnik.
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Baumschnitt
Der Baumschnitt ist grundsätzlich eine Tätigkeit für den Winter. Er wird in der Zeit von Mitte November bis Mitte März durchgeführt.
Ein großes Anliegen ist mir der fachgerechte Obstbaumschnitt. Es gibt den Erziehungs-, den Erhaltungs-, und den Verjüngungsschnitt. Jedes Obstgehölz (Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume) erfordert einen ihm entsprechenden Schnitt.
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Baumfällungen
Ab einem Stammdurchmesser von 25 cm unterliegt der Baum einer Fäll- Genehmigungspflicht bzw. benötigen Sie eine Genehmigung auch bei Kronenpflegeschnitten.
Die Gebühr für die jeweilige Maßnahme wird nach der Gebührenverordnung erhoben. Auch die Ablehnung ist kostenpflichtig.
Selbstverständlich bieten wir den Service, diese behördliche Genehmigung für Sie
einzuholen.
Obstbäume sind von dieser Regelung ausgenommen, da es sich um Ertragsgehölze
handelt.
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